Steigende Tierarztkosten ab 1. Oktober 2022 – bei Katzen bis zu 163 %
Die Gesundheit unserer Vierbeiner liegt uns allen sehr am Herzen, dennoch klagen viele Tierärzte über immer höhere Kosten, was gerade im ländlichen Bereich in der Vergangenheit auch schon zu Praxisschließungen führte.
Nun hat das Bundeslandwirtschaftsministerium reagiert und die Gebührenordnung (GOT) angepasst.
Inhaltsverzeichnis:
Massive Preiserhöhung bei der Allgemeinuntersuchung
Zahlten Tierhalter bisher für die Allgemeinuntersuchung beim Hund bei Abrechnung nach dem einfachen Satz (der gerade in Städten meist nicht zur Anwendung kam) noch 13,47 Euro, sind ab Oktober 23,62 Euro fällig.
Je nach Auslegung der Schwierigkeit bzw. des Zeitaufwands kann während einer normalen Sprechzeit (!) bis hin zum dreifachen Satz abgerechnet werden.
Bei Katzen fällt die Erhöhung noch drastischer aus, da der einfache Satz bisher nur 8,98 Euro betrug, er wird jetzt dem Hund mit 23,62 Euro gleichgestellt das sind 163 % mehr!
Beim Notdienst darf sogar ein vierfacher Satz abgerechnet werden, zzgl. zur Notdienstgebühr von 50 Euro. Das bringt manchen Tierhalter durchaus in Situationen, die leider zu Lasten der Gesundheit unserer Tiere gehen.
Die neue Tierärztegebührenverordnung (GOT) gilt ab Oktober 2022
Bereits im Mai 2022 hat das Bundeskabinett die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die Neuverfassung der Gebührenordnung für Tiere (GOT) beschlossen, der Bundesrat hat hier vergangene Woche seine Zustimmung erteilt.
Impfungen und stationäre Aufenthalte
Im Bereich der Impfungen wird die Preiserhöhung ebenfalls spürbar teurer, es kommt vor jeder Imfpfung zuerst die Allgemeinuntersuchung zur Abrechnung, dann steigen die Kosten für das Setzen der Spritze von 5,77 Euro auf 11,50 Euro – ohne Material und Arzneimittel, diese werden extra berechnet.
Dagegen liegen die Preise für die stationäre Aufnahme eigentlich im Rahmen, hier müssen die Tierbesitzer mit einer Preiserhöhung von 3,05 Euro pro Tag (ohne Futter und Behandlung) nicht ganz so tief in die Tasche greifen.
Einfacher Satz?
Die genannten Erhöhungen betreffen immer den einfachen Satz, gerade in Städten wird aber meist ein 2-facher bis 2,5 facher Satz berechnet, hier kommen manche Tierbesitzer wirklich an ihre Grenzen.
Natürlich haben wir alle mit den steigenden Kosten zu kämpfen, aber gerade in Coronazeiten haben sich die Haushalte mit Haustieren vervielfacht, viele Menschen holen sich Tiere aus dem Tierschutz, die sehr oft mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen haben. Leider können sich dieses Engagement viele Tierliebhaber bald nicht mehr leisten.
Daher der Appell an die Tierärzte: Bei allem Verständnis für die gestiegenen Kosten, schaut bitte genau hin, ob wirklich immer ein doppelter Satz berechnet werden muss oder ob manchmal auch der einfache Satz nach neuer Gebührenordnung ausreichen kann – im Grunde wollen wir doch alle eins – den Tieren soll es gut gehen, Tierschutztiere sollen eine Chance bekommen und Gesundheit sollte man sich leisten können.
In diesem Sinne, bleibt gesund
Susanne