Kastration des Hundes – kritisch betrachtet

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Kastration des Hundes – kritische Betrachtung

Definition

kastration_hundUnter einer Kastration (lat.: castro, castratus für schwächen, berauben, entnehmen, entkräften) wird üblicherweise die operative Entfernung der Keimdrüsen (Gonaden) verstanden. Medizinisch wird dies als Gonadektomie, bzw. differenzierter die Entfernung der Hoden beim Rüden als Orchiektomie, die Entfernung der Eierstöcke bei der Hündin als Ovarektomie bezeichnet. Wird bei der Hündin auch die Gebärmutter entfernt, spricht man von Ovariohysterektomie.

Zitat Wikipedia: „Eine Kastration ist in jedem Fall ein schwerwiegen der Eingriff mit weitreichenden Folgen für Menschen oder Tiere, sowohl männlichen als auch weiblichen Geschlechtes.“

Rechtlicher Aspekt

Generell ist die Kastration eines gesunden Hundes geschlechtsunabhängig nach dem Tierschutzgesetz ausdrücklich verboten. ( §6 §§ 66 §6: Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltier es.)
Tierarzt und Halter handeln gesetzeswidrig, wenn ein gesunder Hund kastriert wird! Klar geregelte Ausnahme ist die unkontrollierte Vermehrung (die bei Haushunden eindeutig nicht herangezogen werden kann!) – siehe hierzu der Abschnitt Auslandstierschutz

Medizinische Folgen („zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie….“)

  • Inkontinenz
    Die Harninkontinenz ist eine wichtige und unangenehme Folgeerscheinung der Kastration. Man versteht darunter den ungewollten, unkontrollierbaren Abgang von Urin, vor allem wenn der Hund schläft. Über die genaue Entstehung herrschen verschiedene Meinungen vor. Zum einen fehlen nach Entfernung der Geschlechtsorgane wichtige Hormone, welche u.a. für den Verschluss der Harnröhre nötig sind. Auch eine anatomische Lageveränderung der Blase durch Entfernung der Gebärmutter bei der Hündin wird diskutiert, erklärt aber wiederum nicht die Inkontinenz beim Rüden.
    Ein signifikanter Prozentsatz der kastrierten Hündinnen wird früher oder später inkontinent. Aber auch Rüden sind betroffen. Die Folge ist nicht nur „lästig“ im Wohnbereich, sondern vor allem für die Tiere selbst ein dauerhaft unangenehmer Zustand. Eine medikamentöse Behandlung der Inkontinenz führt wiederum zu lebenslangen Nebenwirkungen und Kosten.
  • Welpen-/Babyfell
    Die Kastration kann v.a. bei Hündinnen zu Fellveränderungen führen. Bei langhaarigen Rassen ist ein übermäßig starkes Wachstum der Unterwolle möglich. Daneben kann sich insbesondere bei kurzhaarigen Rassen ein beidseitiger symmetrischer Haarausfall in der Flankengegend einstellen. Wenn es sich im Ergebnis auch hauptsächlich um einen „Schönheitsfehler“ handelt, so wird doch klar, welche weitreichenden Veränderungen im Organismus stattfinden.
  • Schwerwiegende hormonelle Erkrankungen
    Hormone bilden im Körper ein sehr sensibles Gleichgewicht. Eine Manipulation kann zu weiteren hormonellen Imbalancen führen. Hierzu gehören z.B. Schilddrüsenerkrankungen, Cushing Syndrom und Diabetes mellitus.
  • Adipositas (Übergewicht) und deren Folgen
    Durch die deutlich reduzierte Reizwelt kastrierter Tiere sinkt der tägliche Energiebedarf um ca. 30%. Gleichzeitig entwickeln kastrierte Tiere aber einen gesteigerten Appetit. Dies führt ohne deutliche Futterregulierung durch den Halter zu Übergewicht mit wiederum unerwünschten Folgen (Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Gelenkprobleme, Harnsteine, Verdauungsstörungen, Diabetes,….), bei restriktiver Fütterung jedoch durch anhaltendes Hungergefühl zu deutlicher Fokussierung auf das Thema Fressen. Aufnahme von Kot, Aas und Essensresten auf Spaziergängen, Betteln und ggf. auch Futterneid können zunehmen.
  • Osteoporose
    Weil die weiblichen Hormone die Ablagerung von Calcium, Phosphor und Stickstoff im Knochengewebe stimulieren, kann nach einer Kastration Osteoporose (Knochenerweichung) entstehen.
  • Operationsrisiko allgemein
    Jede Operation birgt gewisse Risiken, Blutgefäße werden durchtrennt, teilweise auch Muskel- und andere Gewebeschichten. Beim Rüden ist der operative Eingriff vergleichsweise gering (Eröffnung des Hodensacks, Abklemmen und Absetzen der Hoden). Bei der Hündin muss jedoch zur Organentnahme die Bauchdecke durchtrennt werden. Neben bis zu lebensbedrohlichen Blutungen kann es nach jeder Operation zu Entzündungen und Wundheilungsstörungen kommen.
  • Einfluss auf Tumor-Erkrankungen
    Statistiken, nach denen die Häufigkeit der Mammatumoren bei unkastrierten Hündinnen erhöht sei, gelten mittlerweile als völlig veraltet und unhaltbar. Eine signifikante Veränderung wurde zudem nur bei einer Frühkastration (VOR der 1. Läufigkeit!) ausgewiesen. Hier belegen neuere Studien, dass in diesen Fällen allerdings das Risiko anderer Tumor-Arten ansteigt.
  • Narkose-Risiko unmittelbar und Folgeerkrankungen durch Narkosen
    Bitte bedenken Sie: Eine Narkose versetzt den Organismus in einen „todesnahen“ Zustand! Es handelt sich um eine „kontrollierte Vergiftung“. Als allgemeine Narkose-Risiken gelten:

    • Übelkeit und Erbrechen
      Kommt es zum Erbrechen während der Narkose mit Übertritt von Magensaft/-inhalt in die Lunge, kann es zu einer Lungenentzündung und Lungenversagen mit Todesfolge kommen.
    • Es kann zu Thrombosen und Embolien im Bereich der Einstichstelle für das Narkosemittel kommen. Ebenso kann es durch die Lagerung, durch Blutstau oder durch Veränderungen im Gerinnungssystem zu Thrombosen und nachfolgenden Embolien im gesamten sonstigen Gefäßsystem kommen.
    • Im Bereich der Einstichstelle für die Infusion können Gefühlsstörungen, Blutergüsse oder Infekte auftreten. Es können lagerungsbedingte Nervenschäden – insbesondere an den Gliedmaßen auftreten.
    • Jedes Medikament und somit auch das Narkosemittel kann allergische Reaktionen vom Hautausschlag bis zum allergischen Schock (Versagen des Kreislaufsystems, ggf. mit Todesfolge) – auslösen.
    • Bei kleinen, geschwächten und jungen Hunden ist die Dosierung der Narkose nicht unproblematisch und es kommt immer wieder auch zu Todesfällen.
    • Das Immunsystem wird durch eine Vollnarkose stark geschwächt. In der Folge kommt es zu erhöhten Infektionsrisiken für einen Zeitraum von bis zu mehreren Monaten.

Psychologischer Aspekt

hunde_kastrierenHaustiere definieren sich zu einem nicht unerheblichen Teil über ihre Sexualität. Mit gleichgeschlechtlichen Artgenossen treten sie in Konkurrenz, das andere Geschlecht wird ggf. umworben. Es finden Sozialkontakte der unterschiedlichsten Art statt.

Der Hormone beraubt, verliert sich dieses Interesse an der eigenen Art zu einem großen Teil. Auch wird der Hund von anderen Artgenossen nicht mehr als „interessant“ wahrgenommen. Rüden verlieren ihren hormonellen Geruch, weshalb sie teilweise von anderen Rüden bedrängt, bestiegen und „gemobbt“ werden. Hündinnen, die potent selten von (unkastrierten) Rüden angefeindet werden, verlieren mit den Hormonen auch diesen angeborenen Respekt-Status, weil sie nicht mehr als vollwertig bzw. als mögliche Sexualpartner wahrgenommen werden. Der gesamte veränderte Umgang führt zu Desinteresse, manchmal bis hin zu Lethargie und mit der Zeit zu reduziertem Selbstbewusstsein, was insbesondere bei ohnehin schon unsicheren oder gar ängstlichen Hunden unerwünscht sein muss. Es wird immer wieder von verstärkter Unsicherheit, Schreckhaftigkeit und Ängstlichkeit berichtet, bei Hündinnen kommt es manchmal auch zu aggressivem Verhalten.

Insgesamt wird das Leben kastrierter Hunde schlichtweg „eintöniger“.
Dies führt – wenn auch manchmal schleichend und unbemerkt – zu Verhaltensänderung und auch dazu, dass sich die Tiere auf andere Reize ihres Lebens fokussieren. Dazu gehört je nach Veranlagung ein verstärkter Jagdtrieb sowie vermehrtes Interesse am Fressen (s.a. Adipositas).

Verhütung

Eine Verhütung ist beim normalen „Haushund“ relativ einfach dadurch gegeben, dass 2x jährlich in der sogenannten Standhitze der Hündin (Dauer wenige Tage) der Kontakt zu potenten Rüden vermieden wird. Ist dies aus irgendwelchen Gründen nicht möglich, bleibt zur Verhütung als Kompromiss die reine Sterilisation, also die Durchtrennung der Eileiter, die zwar ebenfalls das Operations- und Narkoserisiko mit sich bringt, aber die übrigen Folgeerscheinungen verhindert.
Von der medikamentösen Läufigkeitsverhinderung ist übrigens ebenfalls abzuraten, weil ebenso ein Eingriff in das sensible hormonelle Gleichgewicht erfolgt und es in der Folge zu Erkrankungen wie z.B. Pyometra (Gebärmuttervereiterung) kommen kann. Ähnliches gilt für die noch relativ neue chemische Kastration des Rüden – ebenfalls ein Eingriff in die Welt der Hormone mit Folgen und Nebenwirkungen. Langzeitfolgen dieser Medikamente sind bisher übrigens noch nicht erforscht.

„Frühkastration“

Vollkommen abzulehen und mittlerweile kaum noch praktiziert ist die sogenannte „Frühkastration“, also die Operation des Hundes vor Entwicklung der vollständigen geistigen und körperlichen Reife, die je nach Art und Rasse teilweise erst nach mehreren Lebensjahren erreicht ist . Denn hiermit würde das „Erwachsenwerden“ des Tieres verhindert. Das Tier ist zu lebenslanger Kindheit verdammt. Dies kann nur im medizinischen Not- und absoluten Ausnahmefall toleriert werden. Jedes Lebewesen hat das Recht auf eine artgerechte Entwicklung und Ausprägung von Verhaltensweisen.

Auslandstierschutz / „Straßenhunde“

kastration_strassenhundeDa ich mich selbst im Auslandstierschutz engagiere, weiß ich, dass das Thema hier durchaus ein zweischneidiges Schwert ist.

Zur Verhinderung der unkontrollierten Vermehrung von Tieren – die bei Hunden nur bei wildlebenden sogenannten Straßenhunden unterstellt werden kann – lässt das Tierschutzgesetz eine Ausnahme zu.

Hier dient die Kastration zur Verhinderung von unnötigem Tierleid und wird als „das kleinere Übel“ billigend in Kauf genommen. Ob nicht auch hier eine Sterilisation, also reine Unfruchtbarmachung der Tiere in Frage käme, möchte ich aufgrund der dargestellten gesundheitlichen und psychischen Nachteile einer Kastration gerne in den Raum stellen. Auf jeden Fall sollte aber hier – gerade aus Tierschutzaspekten – die geistige und körperliche Entwicklung des Jungtieres zu einem ausgewachsenen Hund mit gefestigtem Charakter absolut im Vordergrund stehen.

Insbesondere für Tiere, die aus dem Ausland in ein „Haushundeleben“ überführt werden, kann die Ausnahmeregelung „nicht her halten“. Gerade von Tierschützern sollte erwartet werden, dass nicht „blind“ kastriert wird, sondern jeder Einzelfall zum Wohle des Tieres abgewägt wird.

Ethischer Aspekt

Jedes Lebewesen hat ein Recht auf Unversehrtheit von Körper, Geist und Seele. Ohne Not, also ohne medizinische Indikation, ist eine derartige Entscheidung neben der dargestellten rechtlichen Sicht auch unter Berücksichtigung der übrigen Aspekte kaum zu rechtfertigen. Beim Menschen galt das Kastrieren in der Antike übrigens auch als „Foltermethode“.

Ihre Entscheidung….

Es gibt Einzelfälle, wie zum Beispiel schwerwiegende Erkrankungen, also eine „echte“ medizinische Indikation, in denen eine Kastration in Betracht kommt. Auch bei frei lebenden bzw. wieder in die Freiheit entlassenen Straßenhunden ist eine Verhütung i.d.R. angezeigt. Aber bitte wägen Sie im Sinne des einzelnen Tieres alle Aspekte sorgfältig ab, bevor Sie sich für einen solchen, unumkehrbaren Eingriff entscheiden.

kastrieren_hundBeachten Sie bitte auch, Erziehungsprobleme sind keine medizinische Indikation keine medizinische Indikation keine medizinische Indikation keine medizinische Indikation. Ein Hund der nicht hört, hört nicht – mit und ohne Hormone!
Die bessere Wahl ist hier eindeutig eine gute Hundeschule! Verhaltensprobleme lassen sich nicht einfach „abschneiden“. Und rüpelhaftes Verhalten während der Pubertät gehört zur Entwicklung eines Lebenwesens dazu. Oder – platt gefragt – würden Sie Ihrem Sohn die „Eier abschneiden“, wenn er sich in der Pubertät mit anderen Jugendlichen misst? (sorry für diesen kleinen „Ausrutscher“)

Ebenso sollte der Zeitpunkt einer (begründeten) Kastration sorgfältig gewählt sein. Eine Kastration vor vollständiger Entwicklung der endgültigen Körpergröße und Geschlechtsreife und darüber hinaus auch eines gefestigten Charakters sollte – auch und gerade im Tierschutz (!) – abgelehnt werden. Bei der Hündin ist zudem auf den Zyklus zu achten. Eine Kastration soll nur im Anöstrus („Geschlechtsruhe“) durchgeführt werden.

Für diesen Artikel danke ich meiner Kollegin Anke Süper – Tiernaturheilpraktik www.tiernaturheilpraktik.de

Liebe Grüße

Susanne

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Susanne
„Wer sein Hobby zum Beruf macht, braucht nie mehr zu arbeiten“ (Konfuzius) – Als Tierheilpraktikerin konnte ich mir diesen Traum erfüllen und meine Begeisterung für Naturheilkunde mit meiner Liebe zu Tieren verbinden. Dieses Glück möchte ich hier im Blog mit euch teilen.